Das Überbrückungsgeld bei Existenzgründung
Bevor ein Arbeitnehmer in die Arbeitslosigkeit gerät oder eben aus dieser herauskommen möchte, kann oder sollte sich Gedanken über eine Selbstständigkeit machen. Gerade hierfür bekommen Sie vom Arbeitsamt, der heutigen Arge, Überbrückungsgeld. Allerdings ist dieses Geld, was auch Subventionen genannt wird, nur unter bestimmten Bedingungen, die erfüllt werden müssen. Um Überbrückungsgeld zur Existenzgründung zu erhalten, müssen Sie an einem Gründungsseminar teilnehmen, damit Sie Ihren Betrieb auch gesetzlich und legal leiten können.
Dieser wird von der Industrie und Handelskammer, Kreditinstitute, Steuerberater und anderen Stellen angeboten. Des Weiteren benötigen Sie auch von den eben genannten Stellen eine Bescheinigung, dass die von Ihnen angestrebte Selbstständigkeit auch den gewünschten Erfolg erbringen kann. Als positiv zu bewerten ist, wenn Sie einen genauen Geschäftsplan Ihres Betriebes, den Sie gründen möchten, vorlegen. Aus diesem sollte hervorgehen, wie Sie sich Ihre Geschäftsidee vorstellen, wie die Markt- und die eventuellen Risikochancen ausfallen, sowie Ihre Vorstellung vom eventuellen Gewinn in den folgen ca drei Jahren. Sollten Sie alle angeforderten Unterlagen zusammengetragen haben, können Sie bei der für Sie zuständigen Stelle das Überbrückungsgeld zur Existenzgründung beantragen.
Der Geschäftsplan für eine Existenzgründung
Ein Geschäftsplan Existenzgründung wird auch Businessplan genannt. In dem Geschäftsplan wird das Ziel der Existenzgründung vorgestellt und formuliert. Die Geschäftsidee wird in dem Geschäftsplan eindeutig und verständlich beschrieben. Dabei fließen detaillierte Beschreibungen zum vorhandenen Markt, Konkurrenzsituation, Kundensituation, Handel, Lieferantensituation, Umfeldsituation und Rahmenbedingungen, unternehmensinterne Situation ein. Bei einem Geschäftsplan ist daher die Situationsanalyse zu Beginn wichtig.
Es werden dahingehend Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken des Unternehmens identifiziert. In Form einer häufig empfohlenen SWOT-Analyse wird die Situationsanalyse ausgestaltet. Dabei werden unternehmensexterne und unternehmensinterne Einflussgrößen gegenüber gestellt und miteinander verknüpft. Dadurch entsteht eine Matrix, aus der sich mögliche Probleme aufzeigen und mögliche Lösungsansätze herausfinden lassen. In die Analyse sind eigene Erfahrungen und gegebene bzw. vorhandene Informationen sehr wichtig. Anhand des Einsatzes notwendiger Marketinginstrumente sowie primärer und sekundärer Marketingforschung unter Beachtung des finanziellen Budgets ist die Aufstellung des Geschäftsplanes zu verfolgen. Daten müssen konkret und aktuell beschafft werden, es muss abgeschätzt werden, welches Datenmaterial für die Auswertung der Analyse für notwendig gehalten wird und auf welche Weise Daten erhoben werden sollen. Auf der Basis der eingehenden Analyse entsteht dann die Formulierung der eindeutigen Unternehmensoberziele und -unterziele. Daraus folgen entsprechend sinnvolle Vorschläge zur Umsetzung der Strategie unter der Beachtung der richtigen Wahl der Marketinginstrumente, z. B. Produktpolitik, Absatzpolitik, Distributionspolitik, Preispolitik usw.
Ablauf der Existenzgründung
Der erste Schritt in die Selbstständigkeit beginnt mit dem Businessplan. Dieser bewegt den Existenzgründer dazu, sich über alle Aspekte des Unternehmens klar zu werden; zum Beispiel Startkapital, Werbung, Konkurrenten, usw. Zugegeben – wird kein Geldgeber benötigt, gibt es auch keine Fragen nach einem Businessplan. Doch ist es nichtsdestotrotz ratsam einen Plan anzufertigen. Er zwingt ein konkretes Nachdenken über das Vorhaben und vermeidet somit Fehler.
Die örtliche Industrie und Handelskammer (IHK) ist ein sehr guter erster Kontakt. Dort werden häufig kostenfreie Seminare für „Start-Ups“ angeboten. Termine mit Beratern speziell für Existenzgründer können kostenlos vereinbart werden.
Vergessen sollte man keinesfalls die Sozialversicherungen. Krankenversicherung ist Pflicht. Privat oder gesetzlich, das ist die Frage. Alle Optionen sind möglichst schon im Vorfeld gut abzuwägen und man sollte keine Berührungsängste haben, sich viele Angebote zukommen zu lassen. Auch an Altersvorsorge, Arbeitslosenversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung sollte gedacht werden.
Wird Fremdkapital benötigt, gibt es unzählige Möglichkeiten. Fragen bei der Arbeitsagentur, ob Fördermöglichkeiten bestehen, kostet nichts. Die Hausbank sollte ebenfalls mit ins Boot geholt werden, jedoch gilt auch hier: alternative Angebote einholen.
Sind nun alle Unklarheiten beseitigt, dann steht ein Besuch bei der örtlichen Verwaltungsbehörde an, das heißt in den meisten Fällen das Rathaus oder die Stadtverwaltung. Das Ordnungsamt ist zuständig für Gewerbeanmeldungen. Es gilt einen simplen Fragebogen für Existenzgründer im Gewerbe auszufüllen, welcher je nach Stadt zwischen 20 und 60 Euro veranschlagen wird. Es erfolgt automatische eine Mittelung an das Finanzamt. Aber aufgepasst: Freiberufler hingegen, das heißt beratende Berufe, Journalisten, Autoren usw., brauchen bloß dem Finanzamt Bescheid zu geben.