Blog über Existenzgründung
Die kfw und Existenzgründung

Auch große Unternehmen haben mal klein angefangen. Um ein kleines Unternehmen zu gründen, fehlt es oftmals am Startkapital. Hier greift das Angebot der Kfw Bankengruppe, die einem kleinen Gründungsvorhaben durch Kreditprogramme wie dem Kfw Startgeld anbieten. Um eine Kfw Existenzgründung in Anspruch nehmen zu können, muss sich der Existenzgründer im Vorfeld an einen Berater seiner Hausbank wenden und sich dort über die persönlichen Vor- und Nachteile dieser Finanzierung beraten lassen. Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann eine Kfw Existenzgründung in Anspruch genommen werden. Allerdings darf die Existenzgründung die Summe von 50.000€ nicht übersteigen. Das Start Geld der Kfw Existenzgründung kann sowohl vor der Existenzgründung in Anspruch genommen werden, oder innerhalb von drei Jahren danach. Bei der Kfw Existenzgründung, erhält der Jungunternehmer im Gegensatz zu vielen anderen Kreditanbietern eine Finanzierung, nachdem die Eigenmittel abgezogen wurden.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit, einen weiteren Antrag auf ein Darlehen zu stellen, solange die Summe von 50.000€ nicht überschritten wird. So kann ein Jungunternehmer zunächst einen Nebenjob ausführen und ein Darlehen zur Kfw Existenzgründung beantragen. Voraussetzung ist jedoch, das abzusehen ist, das sich der Nebenjob in absehbarer Zeit zu einem Haupterwerb entwickelt. Am Anfang kann der Jungunternehmer eine tilgungsfreie Zeit beantragen, diese beläuft sich jedoch auf maximal zwei Jahre. Tritt der Fall ein und das neu gegründete Unternehmen erweist sich als äußerst erfolgreich, kann das Start Geld jederzeit auch vorzeitig getilgt werden, ohne das die Kfw Bankengruppe dafür Extrakosten verlangt.

Die Grundvoraussetzung für diese Art von Kredit ist jedoch, dass der Jungunternehmer einen korrekt erstellten Businessplan aufweisen kann. Von Vorteil für den Jungunternehmer ist es, wenn er sich eine positive Meinung durch eine unabhängige Stelle wie z. B. der IHK oder der Handwerkskammer einholt und diese dem Antrag beifügt. Der Antrag für die Kfw Existenzgründung erfolgt in keinem Fall über die Kfw Mittelstandbank, sondern direkt bei der Hausbank.

Das Startkapital als Voraussetzung zur Existenzgründung

Die weltweite Finanzkrise wirkt sich seit Mitte des vergangenen Jahres auch auf die globale Realwirtschaft aus. Als Folge geraten Unternehmen der privaten Wirtschaft zunehmend in wirtsachftliche Notlagen, welche sie u. a. mit Personalmaßnahmen, wie Entlassungen, versuchen zu kompensieren. Ist ein Arbeitnehmer unmittelbar von diesen Maßnahmen betroffen, droht innerhalb kürzester Zeit der gesellschaftliche und soziale Abstieg. Zur Vermeidung dessen und zur Abmilderung der persönlichen Notlage entscheiden sich Betroffene oft für einen neuen Weg - Die Existenzgründung -.

Existenzgründung birgt für die Gesamtgesellschaft den Vorteil, dass die Existenzgründer ihr persönliches Know-How zum Wohle der Allgemeinheit und zur Stärkung des wirtschaftlichen Gefüges innerhalb eines Staates zur Verfügung stellen und zusätzlich ihren Lebensunterhalt im Rahmen der Eigenveranwortung selbst sicherstellen.

Trotz der enormen Vorteile birgt die Existenzgründung für den einzelnen Gründer erhebliche Risiken. So ist ein wirtschaftlich tragbares Gesamtkonzept für den Erfolg einer Existenzgründung unerlässlich. Ein besonderer Aspekt ist in diesem Zusammenhang das Startkapital, welches den erfolgreichen Start in die eigene Existenz sichert.

Zur Gewährleistung der größten wirtschaftlichen Unabhängigkeit des Gründers sollte sich das Startkapital zur Existenzgründung im Idealfall in der Gesamtheit aus Eigenkapital des Gründers zusammensetzen.

Oftmals bedingt die persönliche wirtschaftliche Situation des Existenzgründers beziehungsweise die Komplexität des Existenzprojektes jedoch, dass das Startkapital nicht im Ganzen aus Eigenkapital gedeckt werden kann. In diesem Fall ist die zusätzliche beziehungsweise die komplette Sicherung des Projektes durch Beibringung von Fremdkapital erforderlich. Hier bieten sich dem Existenzgründer verschiedene Wege.

Zunächst besteht die Möglichkeit, Fremdkapital durch Teilhaberschaften und Sponsorengelder privater Dritter abzudecken. Problematisch ist jedoch, dass Teilhaberschaften zu einem Verlust von Selbstbestimmungsrechten des Existengründers führen können. Diesbezüglich sollte der Existenzgründer unternehmensrechtliche Besonderheiten beachten.

Abschließend besteht die Möglichkeit Fremdkapital in Form von Krediten privatwirtschaftlicher Institutionen oder Förderungen öffentlicher Einrichtungen, wie beispielhaft der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beizuziehen. Diesbezüglich hat der Existenzgründer weitreichende Möglichkeiten, um sein Projekt zukunftsorientiert und existenzsichernd umzusetzen.