Blog über Existenzgründung
Das Überbrückungsgeld bei Existenzgründung

Bevor ein Arbeitnehmer in die Arbeitslosigkeit gerät oder eben aus dieser herauskommen möchte, kann oder sollte sich Gedanken über eine Selbstständigkeit machen. Gerade hierfür bekommen Sie vom Arbeitsamt, der heutigen Arge, Überbrückungsgeld. Allerdings ist dieses Geld, was auch Subventionen genannt wird, nur unter bestimmten Bedingungen, die erfüllt werden müssen. Um Überbrückungsgeld zur Existenzgründung zu erhalten, müssen Sie an einem Gründungsseminar teilnehmen, damit Sie Ihren Betrieb auch gesetzlich und legal leiten können.

Dieser wird von der Industrie und Handelskammer, Kreditinstitute, Steuerberater und anderen Stellen angeboten. Des Weiteren benötigen Sie auch von den eben genannten Stellen eine Bescheinigung, dass die von Ihnen angestrebte Selbstständigkeit auch den gewünschten Erfolg erbringen kann. Als positiv zu bewerten ist, wenn Sie einen genauen Geschäftsplan Ihres Betriebes, den Sie gründen möchten, vorlegen. Aus diesem sollte hervorgehen, wie Sie sich Ihre Geschäftsidee vorstellen, wie die Markt- und die eventuellen Risikochancen ausfallen, sowie Ihre Vorstellung vom eventuellen Gewinn in den folgen ca drei Jahren. Sollten Sie alle angeforderten Unterlagen zusammengetragen haben, können Sie bei der für Sie zuständigen Stelle das Überbrückungsgeld zur Existenzgründung beantragen.