Generell besteht die Möglichkeit, dass Studenten sich noch während des Studiums selbstständig machen können und sich auf diesem Weg anfangen eine Existenz aufzubauen. Wie bei allen anderen Existenzgründungen auch, muss der Student einige Besonderheiten beachten.
Beträgt das monatliche Einkommen das das Neugegründete Unternehmen abwirft, mehr als 360 Euro, ist der Student nicht mehr familienversichert in der Krankenversicherung. Er muss also eine eigene Krankenversicherung abschließen. Das ist als freiwillige Krankenversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse möglich, oder der Student wählt eine private Krankenversicherung. Beachtet werden muss bei der Existenzgründung Student auf alle Fälle auch die eventuelle Zahlung von BAföG. Auch hier gibt es Einkommensgrenzen die nicht überschritten werden dürfen, ohne das eine Kürzung dieser Zahlungen eintritt.
Natürlich muss bei der Existenzgründung Student auch bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindverwaltung das Gewerbe angemeldet werden. Über die auf diesem Weg erhältliche Gewerbeanmeldung wird natürlich auch das Finanzamt, die zuständige Berufsgenossenschaft und wenn notwendig auch die Industrie- und Handelskammer von der Existenzgründung Student informiert. Das bedeutet dass der Student auch gegenüber diesen Institutionen gewisse Pflichten hat und ihn ein zusätzlicher Schriftverkehr erwartet.
Auch nicht zu vergessen, ist bei der Existenzgründung Student das notwendige Startkapital. Da noch keine festen Einkünfte nachweisbar sind, und auch gewährte BAföG Zahlungen teilweise zurück zu zahlen sind, wird es der Student sehr schwer haben über eine Bank eine Finanzierung zu bekommen. Es ist also wichtig den genauen Finanzbedarf zu ermitteln und staatliche Fördermöglichkeiten genauestens zu prüfen. Hier sind an manchen Universitäten zu findende Gründerzentren kompetente Ansprechpartner bei Fragen für den Studenten.