Blog über Existenzgründung
Das Startkapital als Voraussetzung zur Existenzgründung

Die weltweite Finanzkrise wirkt sich seit Mitte des vergangenen Jahres auch auf die globale Realwirtschaft aus. Als Folge geraten Unternehmen der privaten Wirtschaft zunehmend in wirtsachftliche Notlagen, welche sie u. a. mit Personalmaßnahmen, wie Entlassungen, versuchen zu kompensieren. Ist ein Arbeitnehmer unmittelbar von diesen Maßnahmen betroffen, droht innerhalb kürzester Zeit der gesellschaftliche und soziale Abstieg. Zur Vermeidung dessen und zur Abmilderung der persönlichen Notlage entscheiden sich Betroffene oft für einen neuen Weg - Die Existenzgründung -.

Existenzgründung birgt für die Gesamtgesellschaft den Vorteil, dass die Existenzgründer ihr persönliches Know-How zum Wohle der Allgemeinheit und zur Stärkung des wirtschaftlichen Gefüges innerhalb eines Staates zur Verfügung stellen und zusätzlich ihren Lebensunterhalt im Rahmen der Eigenveranwortung selbst sicherstellen.

Trotz der enormen Vorteile birgt die Existenzgründung für den einzelnen Gründer erhebliche Risiken. So ist ein wirtschaftlich tragbares Gesamtkonzept für den Erfolg einer Existenzgründung unerlässlich. Ein besonderer Aspekt ist in diesem Zusammenhang das Startkapital, welches den erfolgreichen Start in die eigene Existenz sichert.

Zur Gewährleistung der größten wirtschaftlichen Unabhängigkeit des Gründers sollte sich das Startkapital zur Existenzgründung im Idealfall in der Gesamtheit aus Eigenkapital des Gründers zusammensetzen.

Oftmals bedingt die persönliche wirtschaftliche Situation des Existenzgründers beziehungsweise die Komplexität des Existenzprojektes jedoch, dass das Startkapital nicht im Ganzen aus Eigenkapital gedeckt werden kann. In diesem Fall ist die zusätzliche beziehungsweise die komplette Sicherung des Projektes durch Beibringung von Fremdkapital erforderlich. Hier bieten sich dem Existenzgründer verschiedene Wege.

Zunächst besteht die Möglichkeit, Fremdkapital durch Teilhaberschaften und Sponsorengelder privater Dritter abzudecken. Problematisch ist jedoch, dass Teilhaberschaften zu einem Verlust von Selbstbestimmungsrechten des Existengründers führen können. Diesbezüglich sollte der Existenzgründer unternehmensrechtliche Besonderheiten beachten.

Abschließend besteht die Möglichkeit Fremdkapital in Form von Krediten privatwirtschaftlicher Institutionen oder Förderungen öffentlicher Einrichtungen, wie beispielhaft der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beizuziehen. Diesbezüglich hat der Existenzgründer weitreichende Möglichkeiten, um sein Projekt zukunftsorientiert und existenzsichernd umzusetzen.